Der Mensch ist kein Ersatzteillager
Organspenden nur mit Bewilligung
Der Mensch ist kein Ersatzteillager
Das Thema Organspende bleibt aktuell, obwohl der Nationalrat im Oktober 2021 der Widerspruchslösung beim Transplantationsgesetz zugestimmt hat. Diese bedeutet: Jede und Jeder ist automatisch ein Organspender, wenn er dies zu Lebzeiten nicht schriftlich ablehnt. Ein Referendum gegen diese Änderung ist mit über 50000 Unterschriften zustanden gekommen. Am 15. Mai 2022 stimmen wir über die Vorlage ab.
Meine Meinung: In einem demokratischen Land wie der Schweiz, wo die Menschenrechte grosse Bedeutung und Achtung geniessen, darf man nicht aus toten Menschen ohne weiteres Organspender machen. Ausser, wenn sie vor ihrem Tod dem zustimmten.
Ich kann zwar verstehen, dass Patienten, die auf ein Spenderorgan warten, wünschen, dass schnell ein solches zur Verfügung steht. Das Gesetz aber, dass der tote Körper als Ersatzteillager dienen soll, solange sein Besitzer dies nicht vor seinem Tod verboten hat, ist ein tiefer Eingriff in die persönliche Freiheit und körperliche Unversehrtheit. Auch die Ethik verbietet, dass Menschen nach ihrem Tod ohne ihre vorherige Zustimmung ein Organersatzlager sein sollen.
Der Ständerat hat 2013 entschieden, dass keine Organentnahme ohne Zustimmung des Spenders oder der Spenderin stattfinden soll. Warum dann diese Änderung? Professionelle, gut gemachte Aufklärung sehe ich als bessere Möglichkeit die Spendenbereitschaft zu erhöhen.
Eine politische, soziale, kulturelle, auf Ethik ausgerichtete und wirtschaftliche Kommission soll die Angelegenheit nochmals bearbeiten und klare Richtlinien schaffen.
Denn nur die freiwillige Organentnahme bei Betroffenen ist richtig. Gemäss der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO 1948, die seit 1999 in der Bundesverfassung verankert ist, hat jeder Mensch ein Recht auf Schutz vor körperlichen und psychischen Verletzungen, auch nach dem Tod.
Leserbrief, Luzernerzeitzung, 31. Januar 2022