Recht auf gutes Leben

Die ältere Generationen haben REcht auf gutes Leben. Leserbrief in der LZ, 15.03.2024

Recht auf gutes Leben

Recht auf gutes Leben

In der direkten Demokratie zeigt das Volk, wohin die Reise geht. Und wenn das Volk zu einer eine 13. AHV-Rente Ja sagt, dann ist sein Wille zu respektieren. Das Volk darf nicht bestraft werden, indem man Kürzungen irgendwo vornehmen will. Auch nicht, indem man die Generationen gegeneinander aufhetzt – und auch nicht auf Kosten einer anderen Volksgruppe.

Man spricht immer von den 4 Milliarden Franken, die jetzt beschafft werden müssen. Aber man redet nur wenig von den grossen direkten und indirekten Steuereinnahmen, die durch die 13. AHV-Rente generiert werden. Fast 30 Prozent der Zusatzrente sind es, also fast eine Milliarde Franken. Eine Erhöhung des AHV-Lohnabzuges um 0,8 Prozent, wie es vorgeschlagen wurde, erachte ich als keine gute Lösung. Das Parlament ist beauftragt, eine gute und für alle akzeptierbare andere Einnahmemöglichkeit zu finden. Die Schweiz ist ein reiches, demokratisches Land, aufgebaut durch die Generationen, die heute Rentnerinnen und Rentner sind. Meiner Meinung nach hat diese Generationen das Recht auf einen guten Lebensabend.

Ahmed M. El Ashker, Grosswangen

https://www.luzernerzeitung.ch/meinung/leserbriefe/die-altere-generation-hat-das-recht-auf-einen-guten-lebensabend-aber-wer-soll-ihn-bezahlen-ld.2594378